Zum Hauptinhalt Zur Haupt-Navigation Zum Fußbereich / Kontakt
  • Multiracial group of young creative people in smart casual wear discussing business shaking hands together and smiling while sitting in modern office. Partner cooperation, coworker teamwork concept.
Rückblicke

Risikomanagement bei der Vertragsgestaltung von nationalen und internationalen Liefer(rahmen)verträgen am 01.06.2023

Aufgrund der großen Nachfrage bei unserem Seminar „David gegen Goliath“ haben wir ein weiteres Seminar in unser Programm aufgenommen, dass sich mit der Vertragsgestaltung explizit für Automobilzulieferer befasst. Anfang Juni haben sich die ersten Teilnehmer in Chemnitz getroffen und sich mit den folgenden Inhalten beschäftigt. Dabei wurden Fallstricke zu einzelnen Problemkreisen angesprochen, diese an Beispielen erklärt und Lösungsvorschläge aufgezeigt. Die Teilnehmer konnten Fragen, die sich aus ihren Verträgen ergeben im Vorfeld einreichen, damit diese während des Seminars als Beispielsfall besprochen werden konnten. Auch während des Seminars waren Fragen aus der Praxis willkommen.

Internationale Geschäftsbeziehungen sind im globalen Automotive-Wettbewerb längst nicht nur für OEMs und Tier1-Supplier ein wichtiger Faktor unternehmerischen Erfolgs – auch für KMU wird das Thema immer wichtiger. Sei es, um neue Märkte zu erschließen, bestehende Kunden auch an ihren Auslandsstandorten beliefern zu können oder um die eigenen Zulieferketten zu optimieren. Bei der rechtssicheren Gestaltung internationaler Verträge stoßen viele KMU aber an ihre Grenzen, insbesondere die Wahl des passenden Rechtsrahmens führt oftmals zu Verunsicherung. Darüber hinaus werden auch die nationalen Verträge immer internationaler, indem in Rahmenlieferverträgen auch die Belieferung von Tochtergesellschaften bzw. verbundenen Unternehmen von den Lieferanten gefordert wird. Vermehrt sehen sich KMUs mit komplexen Vertragswerken in Form von Rahmenverträgen oder Master Purchase Agreements konfrontiert, die sie unterzeichnen sollen, obwohl sie auf eine jahrelange Lieferbeziehung mit ihren Kunden zurückschauen können, die auf wiederkehrenden Einzelbestellungen beruhte.

Typische Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen können, sind:
– Gibt es Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Verträgen.
– Gibt es Unterschiede zwischen einem komplexen Lieferrahmenvertrag eines OEM, Tier 1/2 bzw. international tätigen Unternehmens und einem internationalen Vertrag?
– Wo ergeben sich Risiken, in einem komplexen nationalen oder internationalen Liefervertrag, die nicht auf den ersten Blick ersichtlich sind? Kann man diese Risiken minimieren, einschränken oder weiterleiten und wenn ja, welche Möglichkeiten der Gestaltung hat man als „kleiner“ Zulieferer?
– Wie kann man die Geschäftsbeziehung mit dem ausländischen Partner strukturieren und auf was muss ganz besonders geachtet werden?
– Kann ein normaler deutscher Standartliefervertrag ins Englische übersetz werden, oder muss ein Liefervertrag mit einem ausländischen Geschäftspartner anders strukturiert werden, und wenn ja, wie?
– Kann ein spezieller Vertrag, der vom ausländischen Vertragspartner vorgelegt wird, unterschrieben werden, oder müssen Änderungen ausgehandelt werden?

Vertragliche Gestaltung nationaler und internationaler Kauf- und Warenlieferungsverträge
Ihre Lerninhalte:
– Unterschiede zwischen nationalen und internationalen Verträgen;
– welches Recht kann/sollte man wählen;
– welche Methoden der Konfliktlösung gibt es;
– welchen Gerichtsstand kann/sollte man wählen;
– die Struktur eines Liefervertrages (englisch/deutsch) (was muss, was sollte und was kann in Lieferverträgen geregelt werden).
– Was sind die „kritischen Stellen“ (Risiken) in den Verträgen für Zulieferer, insbesondere in David-Goliath-Konstellationen und wie können diese Risiken minimiert werden?

Auf die folgenden Themen und Rechtsfragen, welche in einem internationalen und nationalen Kaufvertrag geregelt werden können und sollten, wurde vertiefend eingegangen:
– Produktbeschreibung,
– Lieferbedingungen (Incoterms 2020),
– Einbeziehung von AGB (der eigenen und Risiken von AGB’s der „Großen“– OEMs und Tier1)
– Zahlungsbedingungen,
– Gewährleistung,
– Produkthaftung, IP-Schutz, Verschwiegenheit und Force Majeure etc.

 

Referentin

Annett Pée, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Internationales Wirtschaftsrecht
Spezialgebiete: Internationale Vertrags und Rechtsberatung für KMU‘s im Industriebereich weltweit

 

 

 

Bildquelle: Freepik